Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Schließfächern an Schüler:innen

Stand: (01.01.2026)

 

  1. Geltungsbereich, Begriffe
    1. Diese AGB regeln den Abschluss und die Durchführung von Mietverträgen über Schließfächer (Fach/Spind) zwischen dem Vermieter und dem/der Mieter:in.
    2. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher, individueller Vereinbarung in Textform.
    3. Der Begriff Schüler:in meint Personen, die in einer allgemein‑/berufsbildenden Schule eingeschrieben sind. Erziehungsberechtigte sind die gesetzlichen Vertreter:innen der Schüler:innen.
  2. Vertragsschluss, Vertretung Minderjähriger
    1. Das Inserat des Vermieters (online oder per Formular) ist freibleibend. Der Vertrag kommt durch Anfrage des Mieters und Bestätigung des Vermieters (E‑Mail/Bestätigungsschreiben) zustande.
    2. Minderjährige schließen den Vertrag durch ihre/n gesetzliche/n Vertreter:in ab. Der Vermieter kann Nachweise über die Vertretung verlangen. Eine Alleinbezahlung durch Minderjährige (§ 110 BGB, sog. „Taschengeldparagraph“) genügt nicht.
  3. Leistungsgegenstand
    1. Vermietet wird ein Schließfach am jeweiligen Standort (Schule/Gebäude/Ebene) mit 2 Schlüsseln bzw. Zahlencode. Es wird darauf hingewiesen, dass es möglich ist, dass die Schule oder das Unternehmen die Schließfächer innerhalb des Gebäudes umstellt. Ein Anspruch auf einen festen Platz besteht nicht.
    2. Das Fach ist in einem sauberen und gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben. Die Haftung vor Übergabe des Faches wird ausgeschlossen. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung bleiben unberührt.
    3. Es besteht kein Versicherungsschutz und keine Haftung für eingebrachte Inhalte. Der/die Mieter:in ist für die Versicherung/Absicherung der Inhalte selbst verantwortlich.
  4. Übergabe, Zugangsdaten, Schlüssel
    1. Die Übergabe des Schließfaches erfolgt– soweit vereinbart – gegen Kaution/Pfand (Ziff. 9) mit Zusendung der beiden Schlüssel.
    2. Elektronische Fächer: Der Zahlencode wird vertraulich mitgeteilt.
    3. Die Schlüssel/Zahlencode ist sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
    4. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung des Mietgegenstands.
  5. Mietdauer, Verlängerung, Ende
    1. Verlängerung: Sofern nicht mindestens 30 Tage vor Schuljahresende in Textform gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein Schuljahr, zu den dann gültigen Preisen, die rechtzeitig mitgeteilt werden (Ziff. 15).
    2. Rückgabe: Spätestens innerhalb der ersten 14 Tage der Sommerferien des aktuellen Schuljahres sind sämtliche Originalschlüssel (Ziff. 10) zurückzugeben. Die verspätete Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung auslösen.
    3. Die Anwendung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache des Mietgegenstandes nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis daher nicht als verlängert. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf muss vielmehr in Textform vereinbart werden.
  6. Mietentgelt, Fälligkeit, Zahlarten
    1. Die Mietzahlungen sowie die Zahlung der Kaution erfolgen durch Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Mieters. Der Bankeinzug erfolgt unmittelbar nach Zuweisung des Faches sowie bei wiederkehrenden Zahlungen jeweils zu Beginn des Schuljahres. Beginnt das Mietverhältnis nach Schuljahresanfang, wird bei jährlicher Zahlung der Jahresbeitrag anteilig berechnet, die Sparangebote 1 und 2 gelten unverändert.
    2. Im Falle eines offenen Mietrückstands ist der Vermieter berechtigt, die Forderungen an Dritte, insbesondere an Inkasso-Dienstleister abzutreten.
  7. Nutzungsregeln, Pflichten des/der Mieter:in
    1. Die Nutzung des Schließfaches darf ausschließlich zur Aufbewahrung persönlicher, legaler Gegenstände, schulbezogener Materialien und Kleidungsstücke erfolgen. Der Mietgegenstand ist stets schonend und pfleglich zu behandeln.
    2. Untersagt ist das Einbringen/Verwahren u. a. von:
      1. Waffen/Waffenteilen, Munition (WaffG),
      2. explosiven/pyrotechnischen Stoffen (SprengG),
      3. Betäubungsmitteln (BtMG),
      4. Gefahrstoffen (z. B. entzündliche Flüssigkeiten, Druckgasbehälter),
      5. verderblichen Lebensmitteln in größerer Menge, Tieren, stark riechenden Stoffen sowie illegalen oder gefährdenden Gegenständen sowie
      6. die Einbringung von Stromladequellen (bspw. Powerbanks) und die eigenständige Anbindung an das Stromnetz.
    3. Das Fach ist stets schonend und sachgemäß zu bedienen. Eine bauliche Veränderung ist in jeder Hinsicht untersagt. Hierzu zählt auch die Anbringung von Schildern, Aufschriften und Beklebungen jeder Art.
    4. Zu jedem Schuljahresende und zum Vertragsende ist das Fach restlos zu entleeren und zu säubern. Während der Sommerferien können vom Vermieter Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
    5. Die Hausordnung und Sicherheitsanweisungen der Schule sind einzuhalten.
    6. Adressänderungen sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
    7. Schäden/Defekte sind stets unverzüglich an dem Vermieter zu melden.
  8. Zutritts-/Öffnungsrechte, Sicherheit
    1. Der Vermieter (oder die Schule) darf das Fach insbesondere in folgenden Fällen öffnen:
      1. Gefahr im Verzug (z. B. Brand-/Sprengstoff-/Gefahrstoffverdacht/starke Verunreinigungen),
      2. zur Gefahrenabwehr/Erfüllung rechtlicher Pflichten,
      3. bei ernsthaftem Verdacht erheblicher Vertragsverstöße (Ziff. 7),
      4. zur Wartung nach vorheriger Ankündigung – soweit zumutbar.
    2. Bei rechtmäßiger Öffnung haftet der Vermieter nicht für Folgeschäden an ordnungsgemäß eingebrachten Sachen, es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  9. Kaution/Schlüsselpfand, Ersatz bei Verlust
    1. Schlüssel-/Zylinderverlust: Der/die Mieter:in hat den Verlust eines Schlüssels oder eines Zylinders sofort gegenüber dem Vermieter zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, Zylinder und Schlüssel auszutauschen.
    2. Für die Rückgabe der beiden Schlüssel ist eine geeignete Verpackung (Luftpolsterumschlag) zu wählen. Sie erfolgt über den Postweg direkt an den Vermieter!
    3. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe (Ziff. 10) binnen 4 Wochen.
    4. Bei Verlust eines Schlüssels ist ein Nachschlüssel kostenpflichtig beim Vermieter zu bestellen.
  10. Rückgabe, Räumung, Zurückgelassene Gegenstände
    1. Das Schließfach ist bei Rückgabe vollständig zu räumen und zu reinigen.
    2. Die verspätete Rückgabe kann eine angemessene Nutzungsentschädigung auslösen.
    3. Zurückgelassene Gegenstände: Der Vermieter verwahrt diese (max. 6 Wochen) gegen Kostenersatz auf und setzt eine Abholfrist. Nach fruchtlosem Ablauf darf er die Gegenstände verwerten/entsorgen. Ein etwaiger Nettoerlös (abzgl. angemessener Kosten) wird ausgekehrt. Gesetzliche Pflichten (z. B. im Fundrecht/Strafrecht) bleiben unberührt.
  11. Haftung
    1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und – soweit einschlägig - nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer zusätzlichen schriftlichen Garantie.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
    3. Für Inhalte des Faches haftet der Vermieter nicht; insbesondere nicht als Verwahrer. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahl/Verlust es sei denn, er hat die Pflichtverletzung zu vertreten (Abs. 1 und 2).
    4. Soweit die Schule oder andere öffentliche Träger bzw. Behörden die Aufstellung der Schließfächer untersagen oder einschränken, hat dies keine Auswirkungen auf den vorliegenden Mietvertrag.
    5. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
    6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  12. Pflichtenverletzungen, Kündigung
    1. Der Vermieter kann den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der/die Mieter:in trotz Abmahnung erheblich gegen Ziff. 7 verstößt, mit Zahlungen (2 Raten) in Verzug gerät oder das Fach missbräuchlich nutzt (Gefährdung).
    2. Der/die Mieter:in kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn dem/der Mieter:in die Nutzung dauerhaft unzumutbar ist.
    3. Die ordentliche Kündigung ist zum jeweiligen Laufzeitende (Ziff. 5) mit einer Frist von 30 Tagen zulässig. Jede Kündigung bedarf der Textform.
    4. Bei Nutzung der Sparangebote besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Schulwechsel. In diesen Fällen erlischt der Vorteil des Sparangebotes und es erfolgt eine Abrechnung und Erstattung auf Basis der jährlichen Zahlungsweise. Mit Kündigung des Faches erlischt das SEPA-Lastschrift-Mandat automatisch.
  13. Zahlungsverzug
    1. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an.
    2. Mahnkosten werden in angemessener Höhe berechnet.
    3. Der Vermieter kann nach fruchtloser Mahnung das Fach sperren (z. B. Codesperre) – unter Wahrung der berechtigten Interessen.
  14. Abtretung, Aufrechnung, Übertragbarkeit
    1. Die Abtretung von Ansprüchen des/der Mieter:in ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich; gesetzliche Abtretungen bleiben unberührt.
    2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    3. Die Überlassung der Mietgegenstände an Dritte (insbesondere Untermiete) ist untersagt.
    4. Ein Fachtausch unter Mietern ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
  15. Preis‑/AGB‑Anpassung bei Verlängerungen
    1. Für bereits laufende, feste Vertragszeiträume gelten die vereinbarten Preise.
    2. Für Verlängerungen (Ziff. 5.2) kann der Vermieter angepasste Preise verlangen. Dies wird spätestens 6 Wochen vor Verlängerungsbeginn mitgeteilt.
    3. AGB‑Änderungen treten nur in Kraft, wenn sie rechtzeitig mitgeteilt wurden und keine berechtigten Interessen des/der Mieter:in entgegenstehen. Ein Widerspruch ist bis zum Verlängerungsbeginn möglich.
  16. Kundenservice, Beschwerden, Streitbeilegung
    1. Kontakt: HESS Schliessfächer GmbH, Neue Wiese 12, 98597 Fambach, info@hess-schliessfach.de.
    2. Der Vermieter ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Die gesetzliche Informationspflicht gem. § 36 VSBG wird hiermit erfüllt.
    3. Hinweis: Die EU‑ODR‑Plattform zur Online‑Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt; entsprechende Hinweise/Links entfallen.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages sowie Vereinbarungen über dessen Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entsprechendes gilt für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

 

Anlage A - Muster-Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.hess-schliessfach.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Anlage B – Muster‑Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

 

Anlage C - Erlöschen des Widerrufsrechts

Zum Formular.

 

 

Anlage D - Datenschutzhinweise (Art. 12–14 DSGVO)

 

Verantwortlicher

HESS Schliessfächer GmbH, Neue Wiese 12, 98597 Fambach

datenschutz@hess-schliessfach.de

Zwecke & Rechtsgrundlagen

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, zu denen sie ursprünglich erhoben wurden und gegebenenfalls zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören folgende Zwecke:

Ausführung der Vereinbarungen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns dient dem Erbringen unserer Dienstleistungen. Für die Verwaltung, Abrechnung und Sicherung der angemieteten Schließfächer ist das Erheben bestimmter personengebundener Daten unerlässlich.

Kundendienst. Wir nutzen Ihre Informationen, um Sie bei der Nutzung unserer Dienste zu unterstützen.

Kundenkontakt und Kommunikation. Wir nutzen Ihre Informationen, um mit Ihnen per Telefon, E-Mail, Textnachrichten oder anderen elektronischen Medien im Zusammenhang mit unseren Diensten zu kommunizieren. Sie erhalten von uns Nachrichten wie Rechnungen, Bestätigungen von sicheren Besuchen und Terminerinnerungen.

Marketing. Wir möchten Sie per E-Mail, SMS oder anderen elektronischen Medien über Änderungen unserer Standorte oder Dienstleistungen informieren. Sie haben das Recht, diese Informationsbereitstellung jederzeit abzubestellen. Abhängig von Ihrer Präferenz können Sie sich von unserem Nachrichtendienst abmelden oder unseren Kundendienst bitten, sie abzubestellen.

Sicherheit, Sicherheit und Streitbeilegung. Wir verwenden Ihre Daten, um die Sicherheit unserer Dienste zu gewährleisten. Zu diesem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten, um Betrug, Diebstahl und sonstigen Missbrauch unserer Dienste aufzudecken und zu verhindern. Gegebenenfalls können wir Ihre Informationen im Rahmen der Streitbeilegung verwenden, um die Vereinbarung mit Ihnen durchzusetzen, um unsere Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen oder um uns gegen Ansprüche oder Behauptungen Dritter zu verteidigen.

Rechtliche Anforderungen. Wir können Ihre Daten verarbeiten, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, z.B. um Aufzeichnungen zu führen, berechtigten Anfragen zuständiger Behörden (z.B. Polizei/Justiz) nachzukommen oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Betrug zu bekämpfen.

Verbesserung unserer Dienstleistungen. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Ein Einblick in das Klickverhalten und die Suchergebnisse auf unserer Website kann uns beispielsweise dabei helfen, diese übersichtlicher und nutzerfreundlicher einzurichten, um Ihnen somit einen besseren Service zu bieten.

Wartung, Entwicklung und Störungsmanagement. Sollten Sie Probleme mit einem unserer Dienste erfahren, müssen wir möglicherweise Ihre personengebundenen persönlichen Daten wie zum Beispiel Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Postleitzahl oder Ihre Hausnummer verarbeiten, um das jeweilige Problem lösen zu können. Zudem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch für einige interne betriebliche Prozesse, beispielsweise wenn wir Kundendaten in eine neue Datenbank migrieren.

Ausführung allgemeiner Geschäftsprozesse, internes Management und Management-Reporting. Zur Durchführung unserer Geschäftstätigkeit verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten für allgemeine Geschäftsprozesse. Beispielsweise verarbeiten wir Ihre Daten zu Archivierungs-, Versicherungs- und anderen Verwaltungszwecken.

Abwicklung von Versicherungsfällen. Im Versicherungsfall werden personenbezogene Daten verarbeitet und an die Versicherungsunternehmen weitergegeben, um die Auszahlung des Schadens zu ermöglichen.

Vertragsdurchführung (Anbahnung, Verwaltung, Abrechnung, Support): Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.
Betrieb/IT Sicherheit, Missbrauchs /Betrugsprävention, Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (inkl. Beweissicherung, Inkasso): Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Rechtliche Pflichten (Aufbewahrung, Buchführung, Auskunft ggü. Behörden): Art. 6 Abs. 1 c DSGVO.
Einwilligung (nur wo erforderlich, z. B. Werbekontakt, optionale Services): Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (jederzeit widerrufbar).
Hinweis zu Minderjährigen/Online Services: Soweit (ausnahmsweise) eine Einwilligung für „Dienste der Informationsgesellschaft“ erforderlich ist, gilt in Deutschland regelmäßig ein Mindestalter von 16 Jahren; darunter ist die Zustimmung der Eltern nötig (Art. 8 DSGVO).

Verarbeitete Datenkategorien

Stammdaten (Name, Anschrift, Klasse/Schule), Vertragsdaten (Fach Nr., Laufzeit, Mietpreis),
Vorname
Familienname, Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Land
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
IBAN

Wir speichern die Art des Dokuments, die Dokumentnummer, das Land und das Ausstellungsdatum Ihres Identitätsnachweises und bis wann Ihr Identitätsnachweis gültig ist. Wir speichern keine Sozialversicherungsnummer.
Zahlungsdaten (SEPA Mandat, Bank, Buchungshistorie), Kommunikationsdaten (E Mail, Tickets), Zugangs-/Schlüsselverwaltung (Schlüsselnummer/Code, Sperr-/Austauschereignisse), Protokolle zu rechtmäßigen Öffnungen (Ziff. 8), ggf. Inkassodaten.
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) werden nicht gezielt verarbeitet.

Quellen

Primär von Ihnen/Erziehungsberechtigten; ggf. von der Schule (Zuweisung Standort/Identifikation/Schulabgang bei Übergabe) auf Basis der Kooperation/Hausordnung.

Empfänger

Interne Fachbereiche (Kundenservice, Buchhaltung, Technik), IT‑/Hosting‑Dienstleister (Auftragsverarbeiter, Art. 28 DSGVO), Zahlungsdienste/Banken, ggf. Schule (Hausrecht/Sicherheit), Behörden/Strafverfolgung bei rechtlicher Verpflichtung, Inkassodienstleister/Rechtsbeistand bei Forderungsdurchsetzung. Drittlandtransfers nur mit geeigneten Garantien (Angemessenheitsbeschluss/Standardvertragsklauseln).

Speicherdauer

  • Vertrags-/Abrechnungsdaten: grundsätzlich 6 oder 10 Jahre nach HGB/AO.
  • Schlüssel-/Zugangsvorfälle, Öffnungsprotokolle: [z. B. 12 Monate].
  • Kommunikation/Support: [z. B. 24 Monate].
  • Bewerbungen/Marketing‑Einwilligungen: bis Widerruf.

Längere Speicherung nur, wenn Ansprüche bestehen oder gesetzlich erforderlich.

Rechte der betroffenen Personen

ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie uns gegenüber

  • das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DS-GVO,
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß Art. 16 DS-GVO,
  • das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Datenportabilität) gemäß Art. 20 DS-GVO und
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 DS-GVO.

Pflicht zur Bereitstellung

Vertrags‑/Zahlungsdaten sind für den Vertrag erforderlich; ohne sie ist die Vermietung nicht möglich.

Automatisierte Entscheidungen/Profiling

Finden nicht statt.

 

Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO) zu. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.